Der J. zählt neben dem Innen-, Außen-, Finanz- und Kriegsminister zu den fünf klassischen Ministern der europ. verfassungsgeschichtlichen Tradition. Hinsichtlich ihrer Verfassung so unterschiedliche Länder wie Polen (1791), Frankreich (1791) und Preußen (1808) führten dieses System am Übergang vom Ancien Régime zum 19. Jh. ein. Minister im modernen Sinn, also vom Staatsoberhaupt eingesetzte Leiter eines einzelnen Regierungsbereichs mit Verantwortlichkeit vor der Volksvertretung (Ministerverantwortlichkeit) [2. 276], waren in der Frühen Nz. unbekannt.
So war in Englan…