Enzyklopädie der Neuzeit Online

Get access

Kabinettsjustiz
(862 words)

K. bedeutet die landesherrliche Entscheidung einer Rechtssache oder sonstige Eingriffe des Landesherrn in die Rechtspflege, bezogen jeweils auf den Einzelfall (Landesherrschaft). Der Begriff entstammt dem 18. Jh. und war seitdem lange negativ besetzt, kennzeichnete er doch einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz. Diese nachträgliche Wertung wird dem frühnzl. Befund aber nur bedingt gerecht.

Seit der Bildung der europ. Staatenwelt zählte die oberste Gerichtsbarkeit zu den wesentlichen Elementen von Herrschaft. Die Vereinigung der St…

Cite this page
Oestmann, Peter, “Kabinettsjustiz”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 04 December 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_288689>
First published online: 2019



▲   Back to top   ▲