1. Begriffsgeschichte und Forschungstradition
Unter K. versteht man zum einen die Wirtschaftspolitik und Verwaltung der Staatsfinanzen der dt. Territorialstaaten im Zeitalter des Absolutismus. In diesem Sinne gilt der K. als dt. Variante des Merkantilismus. Entsprechend schwierig ist die Abgrenzung zu Letzterem (als europ. Phänomen) wie auch zur allgemeinen Staats- und Verwaltungslehre des …