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Kameralprozess
(669 words)

Unter K. versteht man das Gerichtsverfahren vor dem 1495 gegründeten Reichskammergericht. Es handelt sich um eine besondere Form des gemeinen ordentlichen Zivilprozesses, wie er in der ma. ital. Rechtswissenschaft v. a. im Speculum iudiciale (1271–1291; »Gerichtsspiegel«) von Guilelmus Durantis geprägt wurde. Anders als das gelehrte Recht hielt der K. jedoch an der im dt. MA üblichen Trennung von Richter und Urteiler fest. Bereits das Königliche Kammergericht des 15. Jh.s war stark vom röm.-kanonischen Prozess geprägt (Rezeption des römisch-kanonischen Rechts). Die Kammer…

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Oestmann, Peter, “Kameralprozess”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 29 May 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_289214>
First published online: 2019



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