K. (von griech. kanṓn, lat. canon, »Richtschnur«) ist die Wissenschaft vom Kanonischen Recht, d. h. dem Kirchenrecht. Die Anfänge der sog. klassischen K. werden mit dem Dekret Gratians (um 1140) angesetzt. In der Nz. wird der Terminus v. a. auf die Wissenschaft vom kath. Kirchenrecht angewandt; in den evangelischen Kirchen ist dagegen überwiegend von der Wissenschaft des Kirchenrechts die Rede.
Nach dem Ende der sog. klassischen K. zur Mitte des 14. Jh.s und einem Züge von Konsolidierung wie Stagnation aufweisenden Zeitraum bis in das frühe 16. Jh. tra…