Unter K. wurde in der Nz. primär das Amt des Kantors (= Kt.) verstanden, wie es im Zuge der Reformation allmählich in den lutherischen Gebieten Deutschlands, teilweise auch im Baltikum, Skandinavien und der Slowakei, seine Ausprägung als Teilstruktur eines städtischen Gemeinwesens erfuhr. Eine verwandte kath. Amtsform gab es nicht. Zentrale Amtspflichten des Kt. bestanden in der Erteilung musikalischen und wiss…