1. Definition und Entstehung
Die K. stellte in der Nz. als ausführendes Organ des Willens eines Fürsten oder Stadtmagistrats (Rat) die oberste zentrale Institution für die Verwaltung eines Gemeinwesens dar und zugleich, bis zur Trennung von Verwaltung und Justiz im späten 18. Jh., die oberste Justizstelle. Der personelle Umfang einer K. war abhängig von der Größe des Territoriums. Zwischen dem Personalbestand von K. in großen spätma. und frühnzl. Nationalstaaten einerseits und der K. …