1. Begriff
Die Volkswirtschaftslehre versteht unter K. die Erhöhung des Kapitalstocks einer Volkswirtschaft durch Neuinvestitionen [10. 9], etwa in Produktionsmittel (d. h. Maschinen, Werkzeuge oder Gebäude) sowie in den Lageraufbau. Diese können entweder durch Ersparnisse, d. h. vorausgegangenen Konsumverzicht, oder durch Kredite finanziert werden. In der histor. Forschung wurde v. a. die Rolle der K. für die Industrialisi…