Unter K. (von lat. casus, »Fall«) versteht man im Bereich der protest. Kirchen diejenigen Gottesdienste, die nicht (wie Sonntags- oder Weihnachtsgottesdienste) an regelmäßig wiederkehrenden Daten gefeiert werden, sondern »im Einzelfall« (bei Bedarf) durchgeführt werden, bes. zu biographisch wichtigen Anlässen oder zu speziellen kirchlich-gemeindlichen bzw. öffentlichen Ereignissen. Zum Kernbestand der K. wurden das Sakrament der Taufe sowie Konfirmation, Trauung und Bestattung gezählt, hinzu kommen …