Der K. ist ein Rechtsgeschäft, das auf den Umsatz von Ware gegen Geld gerichtet ist. Er gewann im MA unter Verdrängung des Tausches von Ware gegen Ware aufgrund der Durchsetzung der Geldwirtschaft v. a. in den Städten zunehmend an Bedeutung und war in der gesamten Nz. das wichtigste Umsatzgeschäft.
1. Zustandekommen und Wirkungen
Der K. kam in der Nz. unter der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts grundsätzlich allein durch die Einigung von Verkäufer und Käuf…