1. Begriff und Ausprägungen
Güterbeförderung bedeutete in der Nz. automatisch auch für Menschen einen Ortswechsel (z. B. für Seeleute, Kaufleute) und folglich eine zeitlich befristete oder unbefristete Migration, u. a. zum Zweck des Handels [5. 19–29]. Vier Hauptformen sind zu unterscheiden:
(1) Handelskontakte, bei denen die Kaufleute selbst kaum oder gar nicht reisten, sondern die Verbindung mit den Lieferanten, Kunden oder Bevollmächtigten durch Brief-Verkehr (Handelskorres…