Als K. werden Heranwachsende im Alter von unter 18 Jahren bezeichnet, die in der Frühen Nz. der Teufelsbuhlschaft bezichtigt wurden und dafür mit dem Tode bestraft werden konnten (Hexe; Hexenprozess). Die Prozesse um »Teufelskinder«, deren Verbreitung zwischen 1580 und 1660 den allgemeinen Wellen des Hexenbrennens gefolgt war, erhielten im letzten Drittel des 17. und in der ersten Hälfte des 18. Jh.s ihre größte Bedeutung.
Als Opfern von Magie und Zauberei, als »Behexten«, kam Kindern im Rahmen des Hexenglaubens stets ein besonderer Stellenwert zu. Als Hexen je…