»Kinderstube« oder »Kinderkammer« sind vereinzelt seit dem ausgehenden 16. Jh., breit seit dem 18. Jh. belegt [8. 589–593]; [5. 13]; [3]. Zedlers Universal-Lexikon definiert 1742 die Kinderstube als »dasjenige Gemach und Zimmer in dem Hause, allwo die kleinen Kinder mit denen Muhmen und Ammen sich befinden, und darinnen gepfleget werden« [1]. Dies verweist auf den Ursprung des K. als denjenigen Raum, in dem Kleinki…