Unter »K.« (lat. infanticidium; engl./franz. infanticide) versteht man die schuldhafte, meist vorsätzliche Tötung eines Kindes durch die Mutter, den Vater oder beide Eltern. Sie kann gewaltsam geschehen oder aber durch Vernachlässigung bzw. Aussetzen des Neugeborenen [3. 353]. In der Regel wird damit in Europa jedoch bes. die Tötung eines neugeborenen unehelichen Kindes (Unehelichkeit) bei oder sofort nach der Geburt (Neonatizid) durch seine Mutter bezeichnet. Für diese engere Fas…