K. oder Exkommunikation bezeichnet den Ausschluss eines Getauften aus der Gemeinschaft der Gläubigen, ausgesprochen als Teil der Schlüsselgewalt der Kirche, d. h. ihrer Macht, Sünden zu vergeben oder die Vergebung zu verweigern (abgeleitet aus Mt 16,19). Dabei findet sich der Begriff des K. in der Frühen Nz. eher im protest. Sprachgebrauch, während der der Exkommunikation meist de…