1. Allgemein
Im K. der Nz. blieben theologische und pastorale Bestimmungen wirksam, welche die christl. Sakralarchitektur seit ihren Anfängen geprägt hatten: Die Kirche war Versammlungsort der Gemeinde, welche selbst als eigentlicher Ort und Konstituierendes des Gottesdienstes zu gelten hatte; Raumform und Ausstattung sollten die liturgischen Abläufe unterstützen sowie ihre Inhalte erfahrbar machen. Vor diesem Hintergrund sorgten alle…