Der Begriff K. bezeichnet die Voraussetzungen, unter denen ein Sünder wieder zur vollen Teilhabe an der christl. Gemeinschaft zugelassen wird. Das Urchristentum kannte lediglich eine einmalige Buße vor der Taufe. Im 2. Jh. setzte sich die Vorstellung einer sog. »zweiten Buße« durch: Nach der Taufe konnte jeder Christ noch einmal im Leben für schwere Sünden Vergebung erlangen. Den diffamierenden Folgen dieser…