1. Definition
K. (lat. bona ecclesiastica) meint das Vermögen einer Kirche. Es umfasst alle geldwerten Rechte – insbes. Eigentum, Nutzungsrechte, Ansprüche auf Abgaben (Steuern), sonstige Forderungsrechte und Verfügungsbefugnisse über fremde Sachen. Träger des K. sind selbst in der kath. Kirche nicht (nur) die Gesamtkirche oder der Apostolische Stuhl (Papsttum), sondern in erster Linie die jeweilige kirchliche Institution (z. B. …