1. Begriff
Unter K. wird die Herrschafts-Ausübung eines Fürsten bzw. des Staates über die christl. Kirche(n) sowie deren organisatorische und funktionale Einbindung in die politische Ordnung bzw. staatliche Verfassung verstanden, eine mehr oder weniger große Abhängigkeit der Kirche und ihrer Amtsträger von den Inhabern der politischen Macht sowi…