1. Begriff
»K. sind Verfügungen einer Obrigkeit über die Kleidung ihrer Untertanen« [7. 5]. Diese Definition bedarf hinsichtlich ihres Quellenkorpus und ihrer jeweiligen histor. und nationalen Verortung einer zusätzlichen Differenzierung. So wurden nzl. K. als selbständige Verordnungen, als Bestandteil größerer Landesordnungen und Polizeiordnungen und auch als handwerkliche Ordnungen erlassen; Bestimmungen zur Kleidung reichten vom allgemeinen Luxus-Verbot (vgl. Aufwandsgesetze) bis zur umfang…