1. Begriffsgeschichte und Definition
Im antiken Italien war die K. (lat. clientela) ein Rechtsinstitut, das durch Unterwerfung der Klienten (clientes) und Aufnahme durch den Patron (patronus) begründet wurde. Klienten wurden in den Geschlechtsverband (gens) des Patrons eingegliedert und befanden sich in einem auf Treue und Eid basierenden freiwilligen Unterordnungsverhältnis. Sie waren zu Gefolgschaft verp…