1. Definition
Der Begriff K. (von lat. claustrum, »abgeschlossener Raum«) bezeichnet sowohl die Institution wie die Architektur gemeinschaftlich lebender Mönche (Mönchtum) oder Nonnen (Frauenkloster), d. h. von Religiosen – von Menschen, die ein Gelübde (Profess) auf eine Ordensgemeinschaft abgelegt haben und die in Klausur leben (einem Ensemble von K.-Räumen, das von Fremden nicht betreten werden darf). Die Gruppe der Re…