1. Definition
Unter (öffentlicher) K. verstand man in der Nz. eine auf Dauer angelegte Bildungs-Einrichtung (für Elementarschule, Gymnasium, Philosophie-Studien) in Trägerschaft eines geistlichen Instituts (Kloster, Orden, Kongregation), in der (überwiegend) Ordensangehörige als Lehrkräfte vornehmlich Kinder und Jugendliche unterwiesen, die nicht Mitglied des geistlichen Instituts waren oder werden wollten. Daneben …