Der Begriff K. (lat. collegium) ist vielschichtig: In der Spätantike bezeichnete er Berufsverbände; allgemein meint K. eine Vereinigung von Personen, Verbänden oder Gremien mit einer gemeinsamen Zielsetzung bzw. den Ort, an dem sich diese Personen versammeln (vgl. Collegiummusicum; zum Collegium illustre s. u. 3.). Im späten 12. Jh. wurde der Ausdruck auch auf die Universität übertragen und bezeichnete u. a. die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden und…