Die K. wurde in der frühnzl. Staatslehre zuerst von Jean Bodin als ein vom herkömmlichen Amt (franz. office) scharf abzugrenzendes Institut beschrieben: Das Amt entstehe durch ein Gesetz (édit) und sei für die dort vorgesehene Dauer unantastbar, die K. hingegen trage ohne gesetzliche Grundlage als unmittelbar vom Souverän ausgehender Auftrag außerordentlichen Charakter und sei jederzeit widerrufbar.