Im Bereich der Lokalverwaltung ist K. (von mittellat. communa, communia, »Gemeinwesen«) eine Bezeichnung für Gebietskörperschaften mit Selbstverwaltungsrechten (Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben, lokale Gerichtsbarkeit und Möglichkeit zur Auswahl von Amtsträgern). K. stellen zwar in der Regel die kleinste Einheit der Lokalverwaltung dar; eine Stadt kann aber ebenso als K. bezeichnet werden wie ein Dorf.