K. ist die Innehabung einer Herrschaft (lat. dominium) durch mehrere Herrschaftsträger im Sinne eines gemeinsamen Eigentums (lat. condominium). Wie dieses kann das K. auf Anteilen der K.-Herren beruhen, so dass bei gemeinsamer einheitlicher Verwaltung die Einkünfte und Lasten verhältnismäßig unter ihnen aufgeteilt werden. Häufiger ist jedoch die reale Teilung des K. zwischen den K.-Herren bzw. die Aufteilung schon bestehender Subeinheiten (z. B. Grundherrschaft) auf die K.-Herren bei eher lockerer gemeinsamer Verwaltung.
Den K. entsprachen auf den niederen Stufen …