Unter einem Kongress (= Kg.) versteht man die Zusammenkunft von Vertretern mehrerer, in Abgrenzung zu bilateralen Verhandlungen aber mindestens dreier Staaten. Ziel des Kg. ist entweder die Friedensfindung oder die Konfliktvermeidung (vgl. Diplomatie; Friedensverhandlungen). Zu diesem Zweck finden sich mehrere – im Idealfall alle – Beteiligten an einem gemeinsam gewählten Verhandlungsort zusammen. Kommt es zu einer Einigung, wird das Ergebnis der Verhandlungen in einem als »Instrument« bezeichneten Vertragswerk festgehalten.
Alle Friedens-Kg. der Frühen Nz. tagte…