K. (von lat. concordare, »Eintracht herstellen«) bezeichnet seit dem 15. Jh. eine Übereinkunft zwischen Papsttum oder kath. Bischofsamt und weltlicher Gewalt über eine res mixta (»gemeinsame Angelegenheit«). Entsprechend werden seit G. W. Leibniz rückblickend auch die den Investiturstreit des 11./12. Jh.s abschließenden Vereinbarungen mit diesem Begriff gefasst.
Die Vertragsmaterie in den ma. K. war weitgehend auf das Besetzungsrecht bei Bischofsstühlen und Abteien sowie auf die in diesem Zusammenhang von der röm. Kurie erhobenen Abgabenf…