Der Begriff K. bezeichnete in der Nz. das Zusammenleben von Mann und Frau außerhalb der Ehe. Er stammt aus dem röm. Recht (lat. concubinatus), wo er für eine rechtlich anerkannte Form außerehelicher dauerhafter Geschlechtsgemeinschaft stand. Im späten MA verlor das K. unter dem Einfluss der christl. Ehe-Vorstellungen und der Bekämpfung von Klerikerehen seine rechtliche Anerkennung. In der Nz. setzte sich diese Entwicklung fort und K. …