K. ist eine besondere Art der Zwangsvollstreckung, die dann stattfindet, wenn mehrere Gläubiger Geldforderungen gegen einen Schuldner haben. Kennzeichen des K. ist, dass die Gläubiger eine Gemeinschaft bilden und anteilig aus dem Schuldnervermögen befriedigt werden. Dies geschieht in der Weise, dass bei einer Überschuldung des Vermögens jeder Gläubiger nur einen Teilbetrag seiner ursprünglichen Forderung erhält. Ein solches Verfahren entwickel…