K. ist eine kaum zeitgenössische, jedoch in der Sekundärliteratur mehrdeutig und oft unreflektiert verwendete Bezeichnung für eine Verfassungs-Form in Hinblick auf die entsprechende Idee und Theorie, des Weiteren auf die zu ihrer Verwirklichung abzielenden Bestrebungen und schließlich auf deren Ergebnis, nämlich einen konkreten Verfassungstyp. Gemeinsamer Bedeutungskern ist ein Staats- und Regierungssystem, legitimiert und or…