1. Begriff und Funktion
Die K. (lat. concessio) ist eine Form individueller Rechtserteilung durch den monarchischen Herrscher bzw. seit dem 19. Jh. durch den Staat, die dem Berechtigten eine bes. Handlungs- oder Gebrauchserlaubnis [11. 14] im Bereich der öffentlichen Verwaltung einräumt. Darunter sind einerseits die Verleihung hoheitlicher Regalien (lat. iura regalia) an Private zu verstehen, andererseits v. a. gewerberechtliche K. [8. 162]. Die K. standen in …