1. Überblick
Ein K. (von lat. concilium, »Versammlung«) ist nach kanonischem Recht (Kirchenrecht) eine Zusammenkunft in der Regel von kath. bzw. orth. Bischöfen, die im Vertrauen auf den Beistand des Hl. Geistes Glaubensfragen diskutieren und eine gesamtkirchlich verbindliche Entscheidung herbeiführen. Der Begriff Synode (von griech. sýnodos, »Versammlung«) wird z. T. synonym verwendet (ebenso die Adjektive konzi…