K. (von lat. cooptare, »hinzuwählen«) bezeichnet das Recht eines zahlenmäßig begrenzten Kreises von Personen, diesen in eigener Kompetenz um eine oder mehrere Personen zu ergänzen oder zu erweitern. Das Recht zur K., seltener Kooption, ist in den verschiedensten Spielarten von der Röm. Republik bis in die Gegenwart nachweisbar. Während K. heutzutage v. a. bei Gremien-, Vorstands- oder Präsidiumswahlen gesellschaftlicher Interessenverbände und bei der Auswahl von Mitgliedern wiss. Akade…