K. (von lat. corrumpere, »verderben«) bezeichnet allgemein Prozesse des physikalisch-biologischen, moralischen, institutionellen oder politischen Niedergangs und im weiteren Sinne jede Veränderung eines Ursprungszustandes zur Unkenntlichkeit. Darunter fallen v. a. seit dem 18. Jh. auch zunehmend einzelne Amtsvergehen von Bestechung, Erpressung, Wahlmanipulation oder im Sinne von Unterschlagung bzw. Kassendiebstahl. Hi…