K. leitet sich von lat. credere (»glauben«, »anvertrauen«) ab und bezeichnet die Hingabe eines Gutes zur Nutzung in der Gegenwart gegen den Anspruch auf Gegenleistung in der Zukunft. K. setzt das Vertrauen des K.-Gebers (Gläubigers) in die Leistungsfähigkeit (Zahlungsfähigkeit) bzw. -willigkeit des K.-Nehmers (Schuldners) voraus. K. ist nicht mit Geld gleichzusetzen, vielmehr ist Geld neben Naturalien (Natural-K.) der Gegenstand d…