Unter K. werden Verhaltensweisen von Soldaten verstanden, die nicht durch Kriegsartikel oder -reglements festgelegt waren. Da es in der Nz. kein – zumindest in der Theorie – anerkanntes Kriegsrecht gab, waren die Übergänge allerdings fließend. Unter K. im engeren Sinne wurden gewohnheitsrechtlich Verhaltensweisen von Soldaten während der und nach den Kampfhandlungen verstanden, insbes. gegenüber dem besiegten Gegner. Zu beachten sind auch die Veränderungen vom 16. bis zum 18. Jh.