Das K. (lat. ius belli) ist das Ergebnis eines zu Beginn der Nz. einsetzenden Verrechtlichungsvorganges, der schließlich zur rechtlichen Einhegung des Krieges, d. h. zum rechtlichen Ausschluss solcher militärischer Gewaltformen führte, die mit den kriegspolitischen Vorstellungen der Zeit nicht mehr vereinbar waren. Im Zentrum der vom K. erfassten Regelungsgegenstände steht der ius in bello, nämlich die jeweils erlaubten Kampfmittel sowie die Kampfweise, der…