1. Begriff und Gegenstandsbereich
K. (von lat. crimen, »Beschuldigung, Verbrechen«) bezeichnet die Gesamtheit der Verhaltensweisen, die von den sozialen und rechtlichen Kontrollinstanzen der jeweiligen Gesellschaft als schwere Normverstöße verfolgt und sanktioniert werden (Strafe). Die heutige Definition von K. als »Summe des strafrechtlich geah…