Die im 16. Jh. den Amtstiteln antik-röm. Magistrate entlehnte Bezeichnung K. (von lat. curator, »Verwalter«, »Leiter«) trugen in Deutschland Beamte, die mit der unmittelbaren landesherrlichen bzw. staatlichen Aufsicht über eine Universität betraut waren. Bekleidete eine Einzelperson das Amt, wurde sie als K., Direktor, Superintendent oder – in terminologischer Anlehnung an das ma. Universitätskanzellariat – auch als Kanzler bezeichnet. Die übergeordnete landesherrliche bzw. staatl…