Der Terminus K. ist ein wissenschaftssprachlicher Ordnungsbegriff, mittels dessen ein zentrales Strukturmerkmal ständischer Entscheidungsfindungsprozesse beschrieben wird (Stand, Stände). Maßgeblich für die Durchsetzung des Begriffs dürfte Otto Hintze gewesen sein. Er unterschied 1930 in seinem Bemühen, eine »Typologie der ständischen Verfassungen des Abendlandes« zu erarbeiten, das sog. Drei-K.- vom Zweikammersystem [4]. »Tafeln« (Ungarn), »Häuser« (England: Houses of Parliam…