1. Definition
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ergänzten die Reichsverwaltung (Kaiser, Kurfürsten, Reichstag, Reichshofrat, Reichshofkanzlei, Reichskammergericht) und die Verwaltung der Territorien einander [11]. V. a. mit dem Ausbau der Landesherrschaft zu nahezu staatlicher Qualität errei…