L. im weiteren Sinn bedeutet Teilung jeglicher Territorialherrschaft, L. im engeren Sinn Teilung des Herrschafts-Typs Land, der vom Landesherrn (Landesherrschaft) und den Landständen auf der Basis des Landrechts getragen wurde. Beide Arten wurzeln in der im MA ausgebildeten erbrechtlichen Auffassung auch von Herrschaftsrechten, die als Erbschaft mehreren Erben zu gleichen Anteilen zustanden (Erbrecht). Sie bildeten bei Fehlen weiterer Verfügungen eine Erbengemeinschaft, die zum Kondominat führte. In den meisten Fällen kam es jedoch entweder zur L. oder zur …
Landesteilung(781 words)
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Brauneder, Wilhelm, “Landesteilung”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 01 October 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_300997>
First published online: 2019
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