L. bezeichnet seit dem MA eine auf Gewaltverzicht gegründete, räumlich organisierte, ursprünglich zeitlich meist befristete Friedensordnung [17]. Frieden (= F.) sollte dabei im Wesentlichen dadurch erreicht und gewahrt werden, dass anstelle der Selbsthilfe (»Faustrecht«) zur Durchsetzung jeweiliger Rechtsansprüche oder zur Ahndung von Unrecht rechtliche Regelungen und entsprechende Gerichts- oder Schiedsinstanzen verbindlich gemacht wurden. Im eng…