Der L. war i. Allg. ein auf der mittleren Verwaltungs-Ebene (Kreis) wirksamer Amtsträger (Lokalverwaltung; Landesbehörden). Im öffentlichen Bewusstsein wird dieses Amt – neben seinem Fortbestehen in der heutigen Verwaltung – aus histor. Perspektive v. a. mit der preuß. Geschichte des 18. und 19. Jh.s in Verbindung gebracht. Dessen ungeachtet begegnen L. weit vor dieser »klassischen« Phase der alt-preuß. Geschichte – und nicht nur in den Territorien der Hohenzollernmonarchie.