1. Politisch
L. war im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation das Korrelat zu Herrschaft. In dieser Bedeutung ist der Begriff vom 14. Jh. bis zum Ende des Reichs (1806) belegt. Die L. hatte korporativen Charakter und bezeichnete als solche die Gesamtheit der Landstände eines reichsunmittelbaren Territoriums. Wo in einem Territorium Adel und Prälaten als Stände fehlten, diente L. aber auch zur Bezeichnung der Repräsentation von Untertanen, in diesem Fall jenen in der Stadt und…