Der seit dem 13. Jh. nachweisbare Quellenbegriff bezeichnete zunächst das Tagen der ursprünglich gräflichen Landgerichte, ab dem 15. Jh. jedoch die Ständeversammlungen in den Territorien des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Seit Beginn des 19. Jh.s wurden auch die neuen Parlamente der dt. Staaten als L. bezeichnet.
Der altständische L. (lat. comitia provincialia oder conventus provincialis) war die zentrale Institution der landständischen Verfassung in Form einer gewohnheits- bzw. positivrechtlich geregelten Zusammenkunft von Landesherr (Landesherrschaf…