1. Begriff
»L.«, den Lexika zu Beginn des 20. Jh.s noch kein Lemma wert, avancierte an dessen Ende zum »Schlüsselbegriff«, in der allgemeinen Wahrnehmung von Umwelt-Belastungen zur »Sozialseuche« [19]. L. wird heute »als Schall (Geräusch), der Nachbarn oder Dritte stören (gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen) kann oder stören würde« definiert (Dt. Bundes-Immissionsschutzgesetz, TALärm).
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