1. Allgemein
L. C. bezeichnet im Englischen ein Gericht, im Plural auch ein Gerichtsgebäude. Auf den Brit. Inseln gilt court of law im formalen Sprachgebrauch als korrekter. Das nzl. Gerichtswesen in England und Wales entwickelte sich durch die Institutionalisierung gängiger Rechtspraktiken und Gesetzesmaßnahmen aus ma. Wurzeln (Common Law). Eine systematische Gliederung der Judikative nach Rechtsgebieten, straffe Instanzenzüge und eine …